RS Vwgh 2001/6/20 2000/06/0117

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Veröffentlicht am 20.06.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §59 Abs1;
AVG §9;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §34 Abs3;

Rechtssatz

Einer Erledigung, die an einen rechtlich nicht existenten Adressaten gerichtet wurde, mangelt es an der Bescheidqualität (Hinweis E 24.3.1992, 88/07/0072, und 21.6.1994, 94/07/0064).

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000060117.X01

Im RIS seit

12.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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