RS Vwgh 2001/6/22 2000/13/0175

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Veröffentlicht am 22.06.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §192;
BAO §289 Abs2;

Rechtssatz

Ein zweitinstanzlicher Abgabenbescheid hat getreu der Bestimmung des § 192 BAO die Feststellungen jener Feststellungsbescheide zugrunde zu legen, die zum Zeitpunkt der Erlassung des zweitinstanzlichen Abgabenbescheides dem Rechtsbestand angehören (Hinweis E 26.9.2000, 2000/13/0042).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130175.X02

Im RIS seit

29.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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