Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §8;Rechtssatz
Nach § 75 Abs. 2 FrG 1997 kommt eine meritorische Entscheidung nach § 75 Abs. 1 FrG 1997 nur dann in Betracht, wenn der Antrag während des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbotes eingebracht wurde. Eine Non-Refoulement-Prüfung durch die Fremdenpolizeibehörden kommt daher nur dann in Betracht, wenn eine aufenthaltsbeendende Maßnahme konkret droht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001210062.X02Im RIS seit
13.11.2001