RS Vwgh 2001/6/22 2001/21/0062

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.2001
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
FrG 1997 §57 Abs1;
FrG 1997 §57 Abs2;
FrG 1997 §75 Abs1;

Rechtssatz

Nach § 75 Abs. 2 FrG 1997 kommt eine meritorische Entscheidung nach § 75 Abs. 1 FrG 1997 nur dann in Betracht, wenn der Antrag während des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbotes eingebracht wurde. Eine Non-Refoulement-Prüfung durch die Fremdenpolizeibehörden kommt daher nur dann in Betracht, wenn eine aufenthaltsbeendende Maßnahme konkret droht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001210062.X02

Im RIS seit

13.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten