RS Vwgh 2001/6/22 98/13/0043

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Veröffentlicht am 22.06.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §179 Abs2;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die Ablehnung eines Sachverständigen nach § 179 Abs 2 BAO ist nur im Verwaltungsverfahren möglich. Eine vor dem Verwaltungsgerichtshof aufzugreifende Rechtswidrigkeit könnte in der Heranziehung eines Sachverständigen nur dann erblickt werden, wenn fehlende Fachkunde einen allenfalls darauf gestützten Bescheid als rechtswidrig erscheinen ließe.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998130043.X04

Im RIS seit

03.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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