RS Vwgh 2001/6/22 2000/13/0178

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Veröffentlicht am 22.06.2001
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Index

14/03 Abgabenverwaltungsorganisation
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AVOG 1975 §12;
BAO §61;

Rechtssatz

Für die in § 12 AVOG genannten Unternehmer wird lediglich ein Finanzamt als sachlich zuständig festgelegt. Nach § 12 AVOG gibt es nicht zwei oder mehrere sachlich zuständige Finanzämter, für die eine Verteilung der örtlichen Zuständigkeit in Betracht zu ziehen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130178.X02

Im RIS seit

03.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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