RS Vwgh 2001/6/25 2001/07/0042

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Veröffentlicht am 25.06.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;
VVG §10 Abs2;
VVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Kostenvorauszahlungsaufträge sind keine Vollstreckungsverfügungen im Sinne des § 10 VVG. Für sie gilt daher weder die Beschränkung auf die Berufungsgründe des § 10 Abs. 2 VVG noch die Einschränkung der Anwendbarkeit des AVG auf die Vorschriften des ersten und vierten Teiles des AVG (Hinweis E 6.6.1989, 84/05/0035, VwSlg 12942 A/1989).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001070042.X03

Im RIS seit

17.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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