RS Vwgh 2001/6/26 2001/14/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2001
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §11 Abs1 Z4;
UStG 1994 §11;
UStG 1994 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG geforderten Angaben, ist sie nicht als Rechnung iSd § 11 UStG anzusehen und fehlt somit eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug (Hinweis E 25. Jänner 2000, 99/14/0304). Dies ist etwa auch dann der Fall, wenn die Urkunde entgegen der Vorschrift des § 11 Abs 1 Z 4 UStG den Zeitpunkt der Lieferung nicht anführt (Hinweis E 22. Februar 2000, 99/14/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001140023.X02

Im RIS seit

06.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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