RS Vwgh 2001/6/26 97/14/0012

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Veröffentlicht am 26.06.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Ob sich die Auftraggeber zunächst - mit dem Wissen um eine mögliche Substitution - an den Abgabepflichtigen, oder gleich an seine Arbeitskräfte wenden, kann keinen Unterschied machen, solange der Abgabepflichtige die Arbeit seiner fachlich vorgebildeten Arbeitskräfte für jeden einzelnen Auftrag näher bestimmt und überwacht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997140012.X02

Im RIS seit

06.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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