RS Vwgh 2001/6/26 2000/04/0162

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Veröffentlicht am 26.06.2001
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §39 Abs2 Z2;
GewO 1994 §39 Abs2;

Rechtssatz

Dass ein mit einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit beschäftigter voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer bereits aus diesem Grunde in der Lage wäre, sich im Sinne des § 39 Abs. 2 GewO 1994 im Betrieb entsprechend zu betätigen, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000040162.X03

Im RIS seit

21.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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