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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §39 Abs2 Z2;Rechtssatz
Dass ein mit einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit beschäftigter voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer bereits aus diesem Grunde in der Lage wäre, sich im Sinne des § 39 Abs. 2 GewO 1994 im Betrieb entsprechend zu betätigen, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000040162.X03Im RIS seit
21.08.2001Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010