RS Vwgh 2001/6/27 98/09/0361

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Veröffentlicht am 27.06.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §1 Abs2 litl;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Vor der Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft, die erklärt hat, sie sei Ehegattin eines österreichischen Staatsbürgers und bedürfe deswegen keiner Beschäftigungsbewilligung, muss eine Vergewisserung erfolgen, ob dies tatsächlich zutrifft.

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998090361.X03

Im RIS seit

10.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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