RS Vwgh 2001/6/28 2001/16/0207

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Veröffentlicht am 28.06.2001
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E1E
E6J
10/07 Verwaltungsgerichtshof
59/04 EU - EWR

Norm

11997E234 EG Art234;
61997CJ0437 Evangelischer Krankenhausverein Wien VORAB;
EURallg;
VwGG §38a;

Rechtssatz

Es ist ausschließlich nach der nationalen Rechtslage zu beurteilen, ob ein rechtmäßiger Antrag auf Rückzahlung vorliegt. Danach ist es unerheblich, in welchem Verfahrensstadium sich die Behandlung eines solchen Antrages dann im Zeitpunkt der - mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. März 2001, 2000/16/0640, in der Rückzahlungsfrage eingeholten - Vorabentscheidung des EuGH befindet.

Gerichtsentscheidung

EuGH 61997J0437 Evangelischer Krankenhausverein Wien VORAB

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht kein innerstaatlicher Anwendungsbereich EURallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160207.X02

Im RIS seit

13.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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