RS Vwgh 2001/7/3 AW 2001/17/0045

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Veröffentlicht am 03.07.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
21/06 Wertpapierrecht
37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BWG 1993 §1 Abs1 Z19 lita;
BWG 1993 §1 Abs1 Z19 litb;
BWG 1993 §1 Abs1 Z19 litc;
BWG 1993 §6 Abs2 Z3;
VwGG §30 Abs2;
WAG 1997 §19 Abs1 Z1;
WAG 1997 §21 Abs1;
WAG 1997 §24 Abs3;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Zurücknahme der Konzession nach dem WAG 1997 -

Der Umstand, dass einzelnen Kunden auf Grund der Rücknahme der Konzession der Antragstellerin ein Nachteil erwachsen könnte, bewirkt nicht bereits, dass jene öffentlichen Interessen, denen die Aufsichtsbestimmungen des WAG 1997 dienen und im Hinblick auf welche die belangte Behörde die mit der Beschwerde bekämpfte Maßnahme gesetzt hat, nicht existent wären oder gar zurücktreten müssten.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Finanzrecht Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:AW2001170045.A01

Im RIS seit

24.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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