RS Vwgh 2001/7/4 95/12/0304

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Veröffentlicht am 04.07.2001
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65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §56 Abs1;
PG 1965 §56 Abs2;

Rechtssatz

Ein allfälliges Verschulden des Dienstgebers an der Unterlassung der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen angerechneten Zeitraum fällt nicht unter die in § 56 Abs 2 PG 1965 genannten Ausnahmetatbestände. Sollte dem Dienstnehmer durch ein derartiges schuldhaftes Verhalten ein Schaden entstanden sein, hat sich der Dienstnehmer deswegen an dem damaligen Dienstgeber schadlos zu halten; das gilt auch, wenn der Dienstgeber der Bund war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995120304.X01

Im RIS seit

10.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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