RS Vwgh 2001/7/4 99/07/0177

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.2001
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83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §1 Abs2 Z2;
AWG 1990 §2 Abs3;

Rechtssatz

Die Verwertung im Sinne der Herstellung eines marktfähigen Produktes kann auch in der Erstellung eines Zwischenproduktes bestehen. Dem Gesetz (AWG 1990) ist nicht zu entnehmen, dass es sich um ein "Endprodukt" handeln muss, welches keiner weiteren Verwertung mehr zugänglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999070177.X09

Im RIS seit

27.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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