Index
83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 1990 §2 Abs2 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/05/0018 E 18. Jänner 1994 RS 1Stammrechtssatz
Es stellt ein maßgebliches Kriterium für den Begriff der nach (allgemeiner Verkehrsauffassung) NEUEN Sache iSd § 2 Abs 2 Z 1 AWG 1990 (hier Kieselflourwasserstoffsäure) dar, daß es sich um eine Sache handeln muß, die erst ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung (durch wen auch immer) harrt. Dies ergibt sich auch im Zusammenhalt mit § 2 Abs 2 Z 2 AWG 1990. Gegenüber dem in § 2 Abs 2 Z 2 AWG 1990 erfaßten Tatbestand der bestimmungsgemäßen Verwendung einer Sache meint § 2 Abs 2 Z 1 AWG 1990 offensichtlich die noch nie bestimmungsgemäß verwendete neue Sache. Bei der allgemeinen Verkehrsauffassung iSd § 2 Abs 2 Z 1 AWG 1990 kommt es auf die durchschnittliche Auffassung der in Betracht kommenden Verkehrskreise (hier jener Personen am Markt, die mit Kieselflourwasserstoffsäure befaßt sind) an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999070177.X04Im RIS seit
27.02.2002Zuletzt aktualisiert am
04.11.2015