RS Vwgh 2001/7/4 94/12/0285

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Veröffentlicht am 04.07.2001
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §206 Abs6;

Rechtssatz

Da die mit einer schulfesten Stelle verbundenen Vorteile nicht nur in der finanziellen Absicherung, sondern vor allem auch wegen der im Regelfall von der Zustimmung des Inhabers einer solchen Stelle abhängigen Versetzung (vgl dazu näher § 205 BDG 1979) in der Stabilität des Dienstortes zu sehen sind, muss bei der Beurteilung der sozialen Verhältnisse auch darauf Bedacht genommen werden, welcher Bewerber in dieser Hinsicht schutzwürdiger ist, für wen also - vor allem im Hinblick auf die familiäre Situation - allenfalls ein weiterer Dienstweg oder eine Übersiedlung eine größere Belastung darstellen würde.

Schlagworte

VwRallg7 Alleinverdiener VwRallg7 AlleinverdienerinDiskriminierung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1994120285.X04

Im RIS seit

26.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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