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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 1990 §2 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/04/0137 E 20. Oktober 1992 RS 1(hier ohne Klammerausdruck am Schluss)Stammrechtssatz
§ 2 Abs 2 AWG enthält eine (bloß) demonstrative Aufzählung, wie sich aus dem Wort "jedenfalls" in der Einleitung dieses Absatzes ergibt. Maßnahmen einer Verwertung in spezifischen Wirtschaftskreisläufen können dem in § 2 Abs 2 Z 2 AWG vorgesehenen Fall einer nach allgemeiner Verkehrsauffassung bestimmungsgemäßen Verwendung gleichstehen (hier: Erzeugung von Kupfermetall aus Altkupfer, zur Frage eines Ausschlusses bergbehördlicher Zuständigkeit zur Erteilung einer Betriebsbewilligung für die Änderung einer Schachtofenanlage).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999070177.X15Im RIS seit
27.02.2002Zuletzt aktualisiert am
04.11.2015