RS Vwgh 2001/7/4 99/07/0177

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Veröffentlicht am 04.07.2001
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Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §2 Abs1;
AWG 1990 §2 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/04/0137 E 20. Oktober 1992 RS 1(hier ohne Klammerausdruck am Schluss)

Stammrechtssatz

§ 2 Abs 2 AWG enthält eine (bloß) demonstrative Aufzählung, wie sich aus dem Wort "jedenfalls" in der Einleitung dieses Absatzes ergibt. Maßnahmen einer Verwertung in spezifischen Wirtschaftskreisläufen können dem in § 2 Abs 2 Z 2 AWG vorgesehenen Fall einer nach allgemeiner Verkehrsauffassung bestimmungsgemäßen Verwendung gleichstehen (hier: Erzeugung von Kupfermetall aus Altkupfer, zur Frage eines Ausschlusses bergbehördlicher Zuständigkeit zur Erteilung einer Betriebsbewilligung für die Änderung einer Schachtofenanlage).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999070177.X15

Im RIS seit

27.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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