RS Vwgh 2001/7/4 96/12/0175

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Veröffentlicht am 04.07.2001
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a Abs1;

Rechtssatz

Für die maßgebende Frage der Gutgläubigkeit eines Beamten im Sinn der Theorie der objektiven Erkennbarkeit des Irrtums der auszahlenden Stelle ist nicht entscheidend, ob der Beamte in Besoldungsfragen gebildet ist oder nicht (Hinweis E 21.10.1991, 90/12/0324).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996120175.X01

Im RIS seit

10.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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