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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 1990 §2 Abs2 Z3;Rechtssatz
Die Ansicht, Produkte, die als (zwangsläufiges) Ergebnis eines auf die Herstellung anderer Produkte gerichteten Produktionsprozesses anfielen, seien keine zulässige Verwertung im Sinne des § 2 Abs. 3 AWG 1990, steht mit dem betriebswirtschaftlichen Begriff des Produktes, der auch Produkte aus so genannten "Kuppelproduktionsprozessen" erfasst, in Widerspruch.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999070177.X08Im RIS seit
27.02.2002Zuletzt aktualisiert am
04.11.2015