RS Vwgh 2001/7/4 99/07/0177

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Veröffentlicht am 04.07.2001
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83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §2 Abs2 Z3;
AWG 1990 §2 Abs3;

Rechtssatz

Die Ansicht, Produkte, die als (zwangsläufiges) Ergebnis eines auf die Herstellung anderer Produkte gerichteten Produktionsprozesses anfielen, seien keine zulässige Verwertung im Sinne des § 2 Abs. 3 AWG 1990, steht mit dem betriebswirtschaftlichen Begriff des Produktes, der auch Produkte aus so genannten "Kuppelproduktionsprozessen" erfasst, in Widerspruch.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999070177.X08

Im RIS seit

27.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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