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L65000 Jagd WildNorm
JagdG Stmk 1986 §24 Abs3;Rechtssatz
Das Beschwerderecht eines Grundeigentümers gegen die Genehmigung eines Gemeinderatsbeschlusses, mit dem einem Pächtervorschlag gemäß § 24 Abs. 3 Stmk JagdG 1986 entsprochen wurde, ist zu bejahen. Da über einen solchen Gemeinderatsbeschluss nach dem letzten Satz der angeführten Bestimmung kein Einspruchsverfahren durchzuführen ist, kann das Beschwerderecht in einem solchen Fall nicht von der vorherigen Erhebung von Einwendungen abhängig gemacht werden (Hinweis E 23.9.1991, 91/19/0065, VwSlg 13489 A/1991).
Schlagworte
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung VerpachtungJagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung PächterMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999030321.X01Im RIS seit
27.09.2001Zuletzt aktualisiert am
02.11.2009