RS Vwgh 2001/7/27 2001/08/0069

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Veröffentlicht am 27.07.2001
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §1313a;
ASVG §35 Abs3;
ASVG §67 Abs10;

Rechtssatz

Hat der Geschäftsführer der GmbH nicht behauptet, einen Vertreter iSd § 35 Abs 3 ASVG bestellt zu haben, so muss er sich bei Erfüllung der gegenüber der Gebietskrankenkasse konkret bestehenden Verpflichtungen ein allfälliges Verschulden der Kanzlei, bei welcher die Buchführung erfolgte und der offenbar auch der Verkehr mit der Gebietskrankenkasse oblag, nach den Grundsätzen über die Haftung für Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001080069.X02

Im RIS seit

28.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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