RS Vwgh 2001/7/27 98/07/0083

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.07.2001
beobachten
merken

Index

L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §8;
FlVfGG §15;
FlVfGG §36 Abs1;
FlVfLG Krnt 1979 §50 Abs1;
FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2;
FlVfLG Krnt 1979 §95 Abs1;
FlVfLG Krnt 1979 §95 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/07/0216 E 17. Mai 2001 RS 1 (hier ohne den letzten Halbsatz)

Stammrechtssatz

Im Falle des Vorliegens eines genehmigungspflichtigen Körperschaftsbeschlusses kommt im Verfahren über dessen Genehmigung nur der Körperschaft, nicht aber deren Mitgliedern Parteistellung zu, weil die Mitglieder der Körperschaft darauf verwiesen sind, eine von ihnen gesehene Rechtswidrigkeit der Beschlussfassung der Körperschaft gesondert, beispielsweise im Wege der sogenannten Minderheitenbeschwerde geltend zu machen (Hinweis E 11.9.1997, 97/07/0147; E 18.2.1992, 92/07/0021), wenn das Gesetz (hier: durch § 35 Abs 2 Vlbg FlVfLG 1979) einen solchen Weg eröffnet .

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998070083.X01

Im RIS seit

17.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten