RS Vwgh 2001/7/27 98/07/0083

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.07.2001
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Index

L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §8;
FlVfGG §36 Abs1;
FlVfLG Krnt 1979 §51;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0054 E 10. Juni 1999 RS 1 (hier ohne den ersten Satz)

Stammrechtssatz

Ein Recht "auf gesetzmäßige Überwachung der Agrargemeinschaften durch die Behörde" kann nicht verletzt werden, weil ein solches subjektiv-öffentliches Recht nicht eingeräumt ist. Das Agrargemeinschaftsmitglied hat kein subjektiv-öffentliches Recht auf Wahrnehmung der behördlichen Aufsichtsbefugnis, sondern nur ein Recht auf Wahrung seiner Mitgliedschaftsrechte, das er in einem Streit mit der Agrargemeinschaft auf dem Wege der Minderheitenbeschwerde verfolgen kann (Hinweis B 11.7.1996, 94/07/0059).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998070083.X02

Im RIS seit

17.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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