RS Vwgh 2001/7/27 96/08/0100

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Veröffentlicht am 27.07.2001
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §1;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Die Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Menschen, mit dem man längere Zeit gemeinsam lebt und wirtschaftet, somit eine Lebensgemeinschaft unterhält, zählt durchaus zum typischem Bild einer solchen Lebensgemeinschaft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996080100.X02

Im RIS seit

28.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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