RS Vwgh 2001/8/9 98/16/0377

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.08.2001
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1 Abs2;
GrEStG 1987 §1 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0378

Rechtssatz

Der Treugeber erwirbt mit dem Erwerb des Grundstückes durch den Treuhänder - dabei kommt es auf den Beweggrund des Erwerbsvorganges nicht an - zugleich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das betreffende Grundstück im Sinne des § 1 Abs 2 GrEStG 1987 (Hinweis E 15. Jänner 1958, 1776/57; E 22. Oktober 1976, 1995/75; E 25. Juni 1992, 91/16/0049, 0050). Die Kürzungsvorschrift des § 1 Abs 4 GrEStG 1987 kommt beim Erwerb der Verwertungsbefugnis durch den Treugeber nicht zur Anwendung, weil Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieser Bestimmung ein mehrmaliger Erwerb zwischen denselben Personen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998160377.X01

Im RIS seit

15.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten