RS Vwgh 2001/8/9 2000/16/0772

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.08.2001
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §2 Abs1;

Rechtssatz

Die Herstellung eines Gebäudes, das dadurch erst zu einem Bestandteil des Grundstückes wird, stellt im Verhältnis zum Auftragnehmer keinen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Tatbestand her.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160772.X02

Im RIS seit

15.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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