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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Herstellung eines Gebäudes, das dadurch erst zu einem Bestandteil des Grundstückes wird, stellt im Verhältnis zum Auftragnehmer keinen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Tatbestand her.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000160772.X02Im RIS seit
15.01.2002