RS Vwgh 2001/8/9 2000/16/0624

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Veröffentlicht am 09.08.2001
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §48;
BAO §93 Abs3 lita;
B-VG Art130 Abs2;

Rechtssatz

Die Auswahl einer der beiden von § 48 BAO vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen ist eine Ermessensentscheidung (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar I 513 letzter Absatz, 515) und bedarf wie alle Ermessensentscheidungen (wenn sie dem Parteiantrag nicht vollinhaltlich stattgeben) einer entsprechenden Begründung (Hinweis Stoll aaO 515 letzter Absatz).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160624.X01

Im RIS seit

15.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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