RS Vwgh 2001/8/21 2001/01/0057

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Veröffentlicht am 21.08.2001
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs5 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10 Abs5 Z3 idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Der Fremde, der seinen Angaben im vorgelegten Lebenslauf zufolge als Maurer arbeitet, verheiratet ist und zwei minderjährige Kinder hat, hat sich zwar auf einen Befreiungsschein und auf eine Niederlassungsbewilligung berufen, auf eine besondere persönliche Verankerung im Inland im Sinn der Erläuterungen zur Regierungsvorlage (1283 BlgNR 20. GP 8) vermochte er jedoch nicht zu verweisen, zumal er nicht behauptet hat, dass sich seine Ehefrau und seine beiden Kinder im Bundesgebiet befinden. Er hat auch sonst - trotz Vorhalts seitens der Behörde - keine Umstände geltend gemacht, die dafür sprechen, dass seine Integration deutlich über dem Ausmaß liegt, welches von einem Fremden nach einem gleich langen inländischen Aufenthalt regelmäßig erwartet werden kann (Hinweis E 7.9.2000, Zl. 2000/01/0081). Der Tatbestand des § 10 Abs. 5 Z 3 StbG 1985 liegt daher nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001010057.X02

Im RIS seit

09.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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