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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17 Abs2;Rechtssatz
Auch bei Bejahung eines öffentlichen Interesses an der Durchführung eines in Aussicht genommenen Projekts (zB ein Interesse aus Naturschutzgründen) ist in die Interessenabwägung gemäß § 17 Abs 2 ForstG 1975 einzutreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001100073.X03Im RIS seit
22.11.2001Zuletzt aktualisiert am
26.03.2012