RS Vwgh 2001/9/3 2001/10/0073

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Veröffentlicht am 03.09.2001
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs2;

Rechtssatz

Auch bei Bejahung eines öffentlichen Interesses an der Durchführung eines in Aussicht genommenen Projekts (zB ein Interesse aus Naturschutzgründen) ist in die Interessenabwägung gemäß § 17 Abs 2 ForstG 1975 einzutreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001100073.X03

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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