RS Vwgh 2001/9/3 2001/10/0004

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Veröffentlicht am 03.09.2001
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Index

27/01 Rechtsanwälte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

DSt Rechtsanwälte 1990 §69;
RLBA 1977 §60;
ZustG §8a;
ZustG §9 Abs1;
ZustG §9;

Rechtssatz

Aus der in § 60 der RL-BA umschriebenen Stellung des gemäß § 69 DSt 1990 bestellten mittlerweiligen Stellvertreters ergibt sich, dass dieser nicht "kraft Amtes" Zustellbevollmächtigter des Rechtsanwaltes, für den er bestellt wurde, ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001100004.X02

Im RIS seit

16.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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