RS Vwgh 2001/9/12 2000/13/0058

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Veröffentlicht am 12.09.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KommStG 1993 §5 Abs2 lita;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/13/0059 E 17. Oktober 2001

Rechtssatz

Es besteht kein Grund, Pensionsabfindungen anders zu behandeln als Pensionsbezüge. Auch Pensionsabfindungen fallen nur dann unter die Befreiungsbestimmung des § 5 Abs 2 lit a KommStG, wenn sie nach Beendigung des diesbezüglichen Dienstverhältnisses (also im potentiellen Versorgungsfall) geleistet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130058.X02

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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