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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KommStG 1993 §5 Abs2 lita;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/13/0059 E 17. Oktober 2001Rechtssatz
Dass in § 5 Abs 2 lit b KommStG (durch Verweis auf § 67 Abs 3 und 6 EStG) ausdrücklich auf die Beendigung des Dienstverhältnisses abgestellt wird, § 5 Abs 2 lit a KommStG eine "derartige Einschränkung" nicht explizit enthält, erklärt sich aus dem Begriff der "Ruhe- und Versorgungsbezüge", der das Tatbestandsmerkmal der Beendigung des Dienstverhältnisses bereits in sich trägt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000130058.X03Im RIS seit
05.03.2002Zuletzt aktualisiert am
29.06.2010