RS Vwgh 2001/9/13 97/12/0210

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Veröffentlicht am 13.09.2001
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Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2 Z1 impl;
DienstrechtsG Krnt 1994 §40 Abs4 Z1 idF 1996/014;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/12/0212 97/12/0211

Rechtssatz

Durch den im Beschwerdefall gegebenen engen Zusammenhang zwischen Verwendungsänderung und Ruhestandsversetzung des Beschwerdeführers besteht für diesen die konkrete Gefahr einer Frühpensionierung, also des Verlustes jeglicher "Laufbahn", was zweifellos eine sehr relevante Verschlechterung für den betroffenen Beamten darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997120210.X03

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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