Index
L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
BDG 1979 §40 Abs2 Z1 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/12/0212 97/12/0211Rechtssatz
Durch den im Beschwerdefall gegebenen engen Zusammenhang zwischen Verwendungsänderung und Ruhestandsversetzung des Beschwerdeführers besteht für diesen die konkrete Gefahr einer Frühpensionierung, also des Verlustes jeglicher "Laufbahn", was zweifellos eine sehr relevante Verschlechterung für den betroffenen Beamten darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997120210.X03Im RIS seit
22.11.2001Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013