RS Vwgh 2001/9/14 2000/19/0139

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Veröffentlicht am 14.09.2001
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §24 Abs2;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Ein Kursvortragender ist jedenfalls dann, wenn ihm werkvertraglich das Recht zugesichert ist, anstatt der persönlichen Erbringung der Vortragsleistung einen Vertreter entsenden zu dürfen, als selbstständig Erwerbstätiger anzusehen (Hinweis E 22. Oktober 1996, 94/08/0118).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Lehrtätigkeit Vortragstätigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000190139.X01

Im RIS seit

08.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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