Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §24 Abs2;Rechtssatz
Ein Kursvortragender ist jedenfalls dann, wenn ihm werkvertraglich das Recht zugesichert ist, anstatt der persönlichen Erbringung der Vortragsleistung einen Vertreter entsenden zu dürfen, als selbstständig Erwerbstätiger anzusehen (Hinweis E 22. Oktober 1996, 94/08/0118).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Lehrtätigkeit VortragstätigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000190139.X01Im RIS seit
08.11.2001Zuletzt aktualisiert am
03.06.2013