RS Vwgh 2001/9/17 97/17/0249

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Veröffentlicht am 17.09.2001
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Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
L37305 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Salzburg
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §28;
LAO Slbg 1963 §23;
OrtstaxenG Slbg 1992 §2 Abs3 Z3;

Rechtssatz

Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn das Streben nach Gewinn (die Gewinnabsicht) nur ein Nebenzweck ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997170249.X02

Im RIS seit

07.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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