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32/06 VerkehrsteuernNorm
BewG 1955 §2 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/16/0403Rechtssatz
Die Begünstigung nach § 3 Abs 2 GrEStG 1987 kommt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur für solche Fälle in Betracht, in denen eine einzige wirtschaftliche Einheit (iSd § 2 Abs 1 BewG 1955) unter mehreren Miteigentümern der Fläche nach geteilt wird. Über die wirtschaftlichen Einheiten haben dabei die Lagefinanzämter in einer auch für Grunderwerbsteuerzwecke bindenden Weise abzusprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001160402.X04Im RIS seit
31.01.2002