RS Vwgh 2001/9/19 2001/16/0402

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Veröffentlicht am 19.09.2001
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Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §2 Abs1;
GrEStG 1987 §3 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/16/0403

Rechtssatz

Die Begünstigung nach § 3 Abs 2 GrEStG 1987 kommt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur für solche Fälle in Betracht, in denen eine einzige wirtschaftliche Einheit (iSd § 2 Abs 1 BewG 1955) unter mehreren Miteigentümern der Fläche nach geteilt wird. Über die wirtschaftlichen Einheiten haben dabei die Lagefinanzämter in einer auch für Grunderwerbsteuerzwecke bindenden Weise abzusprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160402.X04

Im RIS seit

31.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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