RS Vwgh 2001/9/19 99/09/0216

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Veröffentlicht am 19.09.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z6;
VwGG §42 Abs2;
VwGG §42 Abs4;

Rechtssatz

Das Beschwerdebegehren im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 6 VwGG, neben der Bescheidaufhebung "in der Sache selbst erkennend das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen", "in eventu" die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an die belangte Behörde zurückzuverweisen, geht über die kassatorische Aufhebungsbefugnis des § 42 Abs. 2 VwGG hinaus (Hinweis E 19. 01. 1995, 93/09/0498).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999090216.X01

Im RIS seit

06.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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