RS Vwgh 2001/9/19 99/09/0216

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Veröffentlicht am 19.09.2001
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ABGB §1151 Abs1;
AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §2 Abs4;

Rechtssatz

Ein Werkvertrag liegt insbesondere vor, wenn als Ergebnis der Arbeitsleistung ein Werk oder eine in sich geschlossene Einheit, die sich auf ein Werk bezieht, zu erbringen ist; für den Werkvertrag ist die Lieferung eines Werkes charakteristisch.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999090216.X03

Im RIS seit

06.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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