RS Vwgh 2001/9/19 2000/16/0761

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.2001
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
21 Handelsrecht und Wertpapierrecht
21/01 Handelsrecht
21/02 Aktienrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

AktG 1965 §17 Z4 idF 1998/I/125;
AktG 1965 §8 Abs1 idF 1998/I/125;
AktG 1965 §8 Abs3 idF 1998/I/125;
AktG 1965 §9 Abs1 idF 1998/I/125;
Euro-JuBeG 01te 1998;
KapBG §4 Abs1 idF 1998/I/125;
KVG 1934 §2 Z1;

Rechtssatz

Gemäß § 4 Abs 1 KapBG idF des 1. Euro-JustizbegleitG BGBl I Nr 1998/125 können Aktiengesellschaften mit Stückaktien ihr Grundkapital auch ohne Ausgabe neuer Aktien erhöhen. Damit kann - anders als bei einer Aktiengesellschaft mit Nennwertaktien - eine Kapitalerhöhung fakultativ auch ohne Veränderung der Stückzahl der Aktien vorgenommen werden, wobei es auch im Falle von Stückaktien der Hauptversammlung überlassen ist zu entscheiden, ob Gratisaktien ausgegeben werden oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160761.X02

Im RIS seit

06.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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