RS Vwgh 2001/9/19 99/16/0056

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Veröffentlicht am 19.09.2001
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §9 Abs2 Z1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/15/0092 E 14. Jänner 1991 VwSlg 6571 F/1991 RS 4

Stammrechtssatz

Für die Frage, ob Überschuldung iSd § 9 Abs 2 Z 1 lit a KVG vorliegt (ob die Schulden der Gesellschaft die vorhandenen Vermögenswerte übersteigen), sind nicht die Wertansätze der Handelsbilanz oder Steuerbilanz maßgebend, sondern die wahren Vermögenswerte, bei deren Ermittlung die Vorschriften des ersten Teiles des BewG 1955 heranzuziehen sind

(Hinweis E 14.3.1988, 86/15/0032).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999160056.X03

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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