RS Vwgh 2001/9/19 2001/16/0174

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Veröffentlicht am 19.09.2001
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §11 Z1;
GebG 1957 §14 TP5 Abs1;
GebG 1957 §14 TP6;

Rechtssatz

Es ist nicht von Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt die Beilagen im Laufe des Verfahrens nachgereicht werden, solange dies noch im Zusammenhang mit der gebührenpflichtigen Eingabe geschieht (Hinweis E 27.6.1956, 511/56).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160174.X05

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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