RS Vwgh 2001/9/19 99/09/0264

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.2001
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §21 Abs1;

Rechtssatz

Liegen beide in § 21 Abs. 1 VStG genannten Kriterien, nämlich ein geringfügiges Verschulden und lediglich unbedeutende Folgen, vor, hat der Beschuldigte einen Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Bestimmung (Hinweis E 21. 10. 1998, 96/09/0163).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999090264.X01

Im RIS seit

15.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten