RS Vwgh 2001/9/20 98/15/0038

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Veröffentlicht am 20.09.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs2;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 2002, S 168-171;

Rechtssatz

Ein Wiederaufnahmeantrag hat zwingend den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Wiederaufnahmegrundes und auch das Anbieten von Beweismitteln über den Zeitpunkt der Kenntnisnahme zu enthalten (Hinweis E 18.11.1981, 81/03/0168; B 15.12.1994, 94/09/0342).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150038.X01

Im RIS seit

23.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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