RS Vwgh 2001/9/20 2001/15/0056

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Veröffentlicht am 20.09.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Rechtssatz

Ob eine Gefährdung der Einbringlichkeit vorliegt, wird regelmäßig nur auf Grund einer Gegenüberstellung der Abgabenforderung und des dem Abgabepflichtigen zur Begleichung dieser Forderung zur Verfügung stehenden Einkommens und Vermögens beurteilt werden können (Hinweis E 8. Februar 1989, 88/13/0100).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001150056.X04

Im RIS seit

17.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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