RS Vwgh 2001/9/20 2000/15/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2001
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §1 Abs3;
EStG 1988 §98 Z2;

Rechtssatz

Die Tätigkeit eines beschränkt Steuerpflichtigen ist nur dann im Inland ausgeübt worden, wenn er persönlich im Inland tätig geworden ist. Ob die im Inland persönlich ausgeübte Tätigkeit inhaltlich bloß inländische Konzerngesellschaften oder auch ausländische Konzerngesellschaften betroffen hat, ist nach § 98 Z 2 erster Teilstrich EStG 1988 nicht von Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000150039.X01

Im RIS seit

24.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten