RS Vwgh 2001/9/20 99/11/0227

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Veröffentlicht am 20.09.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ArbIG 1993 §23 Abs1;
VStG §9 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/11/0372 E 15. Dezember 1995 RS 3

Stammrechtssatz

Die einem Arbeitsinspektorat mitgeteilte Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 23 Abs 1 ArbIG 1993 kann den Arbeitgeber erst ab Einlangen der Mitteilung und nicht bereits ab Zustimmung des Bestellten entlasten. Das ArbIG 1993 stellt in dieser Hinsicht eine lex specialis zu § 9 VStG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999110227.X02

Im RIS seit

29.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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