RS Vwgh 2001/9/20 98/15/0151

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Veröffentlicht am 20.09.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §25;
EStG 1988 §3 Abs1 Z16;

Rechtssatz

Es der Steuerpflicht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber die Zahlung "freiwillig" geleistet hat. Zum Arbeitslohn können auch Zahlungen gehören, auf die der Arbeitnehmer keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150151.X03

Im RIS seit

24.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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