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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §93 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0180 E 25. September 2001Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/14/0153 E 25. September 2001 RS 2Stammrechtssatz
Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (Hinweis E 20. März 1997, 94/15/0046). Der für die Zulässigkeit einer Hausdurchsuchung erforderliche Verdacht muss schon im Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchung vorhanden sein. Auf die erst bei dieser vorgefundenen Unterlagen kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ihrer Anordnung nicht an (Hinweis E 12. März 1991, 90/14/0026; E 26. November 1996, 95/14/0120; E 18. Dezember 1996, 95/15/0036).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998140182.X02Im RIS seit
23.01.2002Zuletzt aktualisiert am
29.03.2012