RS Vwgh 2001/9/25 97/14/0025

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Veröffentlicht am 25.09.2001
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23a;
EStG 1988 §112;
EStG 1988 §24;

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund des im § 24 EStG zum Ausdruck kommenden Gedankens der abschließenden Besteuerung ist es konsequent, die Übergangsregelung zu § 23a EStG 1972 iVm § 112 EStG 1988 auch auf Veräußerungsgewinne zu beziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997140025.X03

Im RIS seit

24.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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