RS Vwgh 2001/9/25 96/14/0021

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Veröffentlicht am 25.09.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20;

Rechtssatz

Bei Leistungen, die im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübertragung vereinbart werden, überwiegt die private Veranlassung (Hinweis E 26. Jänner 1999, 98/14/0045).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996140021.X01

Im RIS seit

17.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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